Ihr Erholungscamp ... im Einklang mit der Natur!

Hauptstrasse 2a  in  02999 Groß Särchen
Direkt an der B96
Telefon 035726 54270 - Email: info@campingpark-knappensee.de


Unsere Spielregeln - damit wir uns gut verstehen


Campingpark Knappensee & Ferienpark Dresden®  
(Betreiber: Ferienpark Dresden®) 01990 Ortrand

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Spielregeln gelten für Verträge über die Überlassung von Campingstellplätzen, Pensionszimmern, Ferienwohnungen, Bungalows, Mobilheimen & Mietwohnwagen zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen des Ferienpark Dresden®.
1.2. Die Unter- bzw. Weitervermietung der überlassenen Stellplätze oder Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Campingplatzbetreibers und dessen Bevollmächtigten.

2. Vertragsabschluss

2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Campingplatz zustande.
2.2. Vertragspartner sind der Ferienpark Dresden® und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Ferienpark Dresden® gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.
2.3. Reservierungen können schriftlich, telefonisch, per e-Mail oder Internetformular vorgenommen werden. Sie gelten als verbindlich, wenn die in der Buchungsbestätigung geforderte Anzahlung auf das benannte Konto eingegangen ist. Telefonische Auskünfte unserer Mitarbeiter sind unverbindlich und bedürfen daher der schriftlichen Bestätigung.

3. Leistungen, Preise, Zahlung

3.1. Der Ferienpark Dresden® ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Stellplätze/ Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Zur Sicherstellung des Gesamtbetriebsablaufes ist der Ferienpark Dresden berechtigt, umbuchen zu können, ohne dass daraus ein Ersatzanspruch des Kunden entsteht.
3.2. Die Preise können vom Ferienpark Dresden® ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich änderungen der Anzahl der gebuchten Stellplätze/ Zimmer, der Leistung des Campingplatzes oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Campingplatz zustimmt.
3.3. Die Rechnung des Ferienpark Dresden® ist spätestens bei Abreise ohne Abzug zu bezahlen.
3.4. Der Ferienpark Dresden ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
3.5. Die Restzahlung (in bar oder EC-Karte) erfolgt am Tag der Anreise, im Zusammenhang mit der Anmeldung, für den gesamten Zeitraum des beabsichtigten Aufenthalts.
3.6. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste lt. Aushang. Für Reservierungen ist die mitgesandte Preisliste verbindlich. Die Korrektheit der ausgestellten Rechnung ist durch den Gast sofort nach Aushändigung zu kontrollieren.

4. Rücktritt des Kunden

4.1. Die Rücktrittserklärung sollte, in Ihrem Interesse, in jedem Fall schriftlich erfolgen. Ab 4 Wochen vor Anreise erfolgt grundsätzlich keine Erstattung geleisteter Zahlungen.
4.2. Der Rücktritt des Kunden von dem mit dem Ferienpark Dresden® geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen oder mündlichen Zustimmung des Ferienpark Dresden®. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
4.3. Die Stornogebühren werden wie folgt berechnet:

Bis 12 Wochen vor Reiseantritt werden keine Stornogebühren berechnet. Bei späteren Stornierungen werden folgende Gebühren erhoben:

8 bis 12 Wochen 30 % des Gesamtpreises
4 bis 8 Wochen 50 % des Gesamtpreises
1 bis 4 Wochen 80 % des Gesamtpreises
ab 1 Woche 100 % des Gesamtpreises

5. Pflichten, Haftung

5.1. Die Platzordnung (lt. Aushang) wird von jedem Gast sowie seinen Mitreisenden bei der Ankunft als verbindlich anerkannt. Bei groben Verstößen steht der Platzverwaltung eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung zu. Ein Anspruch des Gastes auf anteilige Erstattung der Campinggebühren besteht dann nicht.
5.2. Der Gast ist allgemein zum Wohlverhalten, Einhaltung der Sauberkeit des Platzes, Einhaltung der Ruhezeiten und zur Vermeidung von ruhestörendem Lärm verpflichtet. Der Gast haftet persönlich für alle Verpflichtungen, die aus dem Abschluss des Vertrages bzw. dem Aufenthalt im Ferienpark folgen. Es obliegt dem Gast, den Inhaber des Ferienpark Dresden® auf Mängel und Defekte des Inventars vor Benutzung des Mietobjektes aufmerksam zu machen. Für schuldhafte Beschädigungen der Mietsache und des Ferienpark sowie sämtlicher zum Ferienpark Dresden® gehörender Anlagen und Einrichtungen ist der Gast verantwortlich, soweit die Beschädigung von ihm oder seinen Angehörigen und Besuchern verursacht worden ist.
5.3. Jeder Gast verpflichtet sich, das Inventar und den Stellplatz pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, Schäden, die während seines Aufenthaltes durch ihn, seine Begleiter oder Gäste entstanden sind, zu ersetzen. Der Ferienpark Dresden® als Betreiber des Campingplatzes übernimmt keine Haftung für Schäden an und in den aufgestellten Einrichtungen und den abgestellten Fahrzeugen.
5.4. Eine übernachtung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist nur in Begleitung von Erwachsenen möglich. Das Campen für Jugendliche unter 18 Jahren ohne volljährige verantwortliche Begleitperson ist nur unter Vorlage der schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten gestattet. Bei Gruppen ist für je 10 Kinder oder Jugendlichen eine erwachsene Aufsichtsperson erforderlich.
Die Campingplatzverwaltung ist in Ausübung des Hausrechts berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Campingplatzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Campingplatzordnung und im Interesse der Campinggäste erforderlich ist.
5.5. Das Abstellen von PKWs ist nur auf den dafür vorgesehenen Parkflächen oder Standplätzen gestattet. Für alle Bereiche des Campingplatzes gilt bei Verstoß, die Fahrzeuge werden auf Kosten des Halters abgeschleppt. Für dafür eventuell auftretende Schäden übernimmt der Campingplatz keine Haftung.
5.6. Es ist nicht gestattet, Gräben zu ziehen und Standflächen einzufrieden. Achten Sie darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre und anderes Zubehör gefährdet wird. Sämtliches Eigentum des Vertragsgebers darf nur mit seiner Zustimmung verändert werden.
5.7. Wir bitten Sie, die sanitären Einrichtungen pfleglich zu behandeln. Kleinkinder dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die Sanitärgebäude. Für Abfälle aller Art sind die Abfallbehälter der richtige Platz. Das Waschen von PKWs ist nicht gestattet.
5.8. Nehmen Sie Rücksicht auf andere Gäste und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm. Von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr ist Mittagsruhe und die Nachtruhe beginnt 22.00 Uhr und endet 06.00 Uhr. Während dieser Zeiten ist Fahrverbot auf dem Gelände des Campingplatzes.
5.9. Händler und Personen, die auf oder von dem Platz aus ein Gewerbe ausüben wollen, haben ohne Genehmigung keinen Zutritt.
5.10. Jeder Besucher der Anlage ist verpflichtet auf Verlangen des Campingplatzpersonals seine gültige Erlaubnis vorzuzeigen. Die Campingplatzleitung ist berechtigt, das Hausrecht auszuüben, das heißt, sie kann die Aufnahme verweigern oder Gäste des Platzes verweisen, wenn dies im Interesse anderer Gäste erforderlich ist.
5.11. Für Ballspiele stehen besondere Flächen zur Verfügung, bitte benutzen Sie diese. Lagerfeuer sind auf dem Campingplatz nicht gestattet.
5.12. Das Mitführen, Aufstellen und Benutzen von Stromaggregaten jeglicher Art ist auf dem Campingplatz nicht gestattet.
5.13. Den Müll entsorgen Sie bitte in den dafür vorgesehenen Containern.
5.14. Hunde sind auf dem Gelände an der Leine zu halten
5.15. Es darf nur die angemeldete Personenzahl den Platz benutzen. Besucher dürfen erst nach Anmeldung in der Rezeption den Campingplatz betreten.

6. Stellplatz/ Zimmerbestellung, -übergabe, -rückgabe

6.1 Gebuchte Stellplätze im Ferienpark Dresden® stehen dem Gast ab 11:00 Uhr (Mietunterkünfte ab 15:00 Uhr) des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Belegung.
Eine Anreise ist nur im Rahmen der öffnungszeiten möglich. Unsere Ruhezeiten sind täglich von 13:00 - 15:00 Uhr und von 22:00 - 07:00 Uhr. In dieser Zeit ist keine Anreise möglich.
6.2. Im Falle einer wesentlichen Verzögerung der Anreise ist eine Benachrichtigung der Campingplatzver-waltung notwendig. Andernfalls wird der Standplatz nur bis 18.00 Uhr des Folgetages freigehalten. Sofern vorhanden, erfolgt die Unterbringung auf einem anderen Stellplatz, ein Anrecht auf einen Stellplatz besteht nicht mehr.
6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Stellplätze/ Zimmer des Campingplatzes bis spätestens 10:00 Uhr (Zimmer bis 12:00 Uhr) geräumt zur Verfügung zu stellen.
6.4. Eine spätere Abreise muss in der Rezeption genehmigt werden. Im Falle einer vorzeitigen Abreise werden grundsätzlich keine Gebühren zurückerstattet. Das trifft ebenso bei einem Platzverweis infolge eines Verstoßes gegen die Campingordnung zu. Dies gilt jedoch nicht bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung.
6.5. Da die Zeltstellflächen nicht parzelliert sind, kann nicht garantiert werden, dass mehrere Zelte zusammen stehen. Die Einweisung erfolgt vor Ort durch den Platzwart und ist verbindlich. Die Platzverwaltung behält sich außerdem das Recht vor, Platzzuteilungen zu ändern, wenn dies aus besonderen Gründen notwendig ist.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
7.2. Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder gegen geltendes Recht verstoßen, berührt das nicht die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für nichtige oder gegen geltendes Recht verstoßende Bedingungen treten stattdessen die gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.
7.3. Hat der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Ferienpark Dresden®.

Ferienpark Dresden® & Campingpark Knappensee - Am Bad 1 - 01990 Ortrand
Jens W. Bohge, Ortrand / Groß Särchen, den 01.01.2010


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