So ist´s richtig
Sehr geehrter Ferienparkgast,
die Betreiber des Ferienpark Dresden/Ortrand heißen Sie herzlich Willkommen und wünschen Ihnen eine gute Erholung. Wir sind bemüht, Ihnen den Aufenthalt so angenehmen wie möglich zu gestalten. Im Interesse aller Gäste werden Sie höflich gebeten, alles zu vermeiden, was die Gemeinschaft im Ferienpark stören könnte. Beachten Sie deshalb bitte die nachstehenden Regelungen.
1. Der Zutritt zum Ferienpark ist grundsätzlich nur nach Anmeldung gestattet. Der ankommende Gäste oder Besucher meldet sich daher zuerst in der Rezeption bzw. im Restaurant an. Unsere Mitarbeiter dürfen den Ausweis/Reisepass eines jeden Gastes oder Besuchers in Augenschein nehmen. Vor dem endgültigen Verlassen des Platzes meldet sich der Gast oder Besucher in der Rezeption bzw. im Restaurant wieder ab. Der Gast oder Besucher zahlt am Tag der Anreise bzw. der Abreise nach dem aushängenden Entgeltverzeichnis die für diesen Ferienpark festgesetzten Gebühren. Jugendliche haben bis zum vollendeten 16. Lebensjahr bei der Anmeldung eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorzulegen.
2. Gezahlte Kautionen für Chipkarten, Schlüssel und Adapter werden am Tag der Abreise bei Rückgabe erstattet.
3. Beim Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder Reisemobilen sowie der Abstellung von Pkw`s folgen Sie bitte den Anweisungen unserer Mitarbeiter.
4. Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflichten aller Nutzer des Ferienparks. Alle Anlagen und Einrichtungen sind unter Beachtung der Nutzungshinweise pfleglich und schonend zu behandeln bzw. zu nutzen. Das Beschädigen von Bäumen, Sträuchern, Pflanzungen sowie sonstigen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen ist verboten. Der Verursacher bzw. Mieter von Beschädigungen wird Schadensersatzpflichtig.
5. Auf Sauberkeit legen wir im Interesse aller Gäste großen Wert. Deshalb bitten wir Sie, die sanitären Anlagen so zu verlassen, wie Sie diese vorzufinden wünschen. Kleinkinder dürfen nur in Begleitung Erwachsener die Sanitärräume betreten.
6. In den Waschräumen der Sanitäranlagen ist Wäschewaschen sowie Geschirr spülen untersagt. Dafür sind die Spülplätze in der Küche und Waschplätze sowie Waschmaschinen und Trockner im Wäscheraum vorgesehen. Das Waschen der Wohnwagen und der Kraftfahrzeuge ist im Ferienpark nicht erlaubt.
7. Einfriedungen und Bepflanzungen der Standflächen sind nur im Dauercampbereich nach der Genehmigung durch den Betreiber gestattet. Das Anlegen von Gräben ist verboten. Bei der Aufstellung von Zelten oder Vorzelten ist darauf zu achten, dass durch Schnüre, Pflöcke (Heringe) oder anderes Zeltzubehör keine Gefährdung anderer Personen entsteht. Das Sprengen bzw. Wässern von Rasenflächen ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Betreibers untersagt.
8. Abfälle aller Art gehören in die jeweils vorgesehenen Behälter. Bitte beachten Sie unbedingt die Trennung Ihrer Abfälle entsprechend der Ausschilderung.
9. Hunde dürfen im Ferienpark nicht unkontrolliert herumlaufen, sie sind grundsätzlich an der Leine zu führen. Die Besitzer haben dafür zu sorgen, dass das Ferienparkgelände und angrenzendes Angelteichgelände durch ihre Tiere nicht verschmutzt wird. Verunreinigungen sind vom Hundehalter unverzüglich und unaufgefordert zu entfernen. Verursachte Schäden trägt grundsätzlich der Hundehalter.
10. Das Befahren des Ferienpaeks darf nur im Schritttempo erfolgen und ist auf das Notwendigste zu beschränken. Auf dem gesamten Ferienparkgelände gilt die StVO.
11. Für die Zeit von 22.00 – 07.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr gilt im Ferienpark Platzruhe. Während dieser Zeit darf kein Kraftfahrzeug den Ferienpark befahren, ausgenommen sind Versorgungsfahrzeuge. Jede Art der Ruhestörung ist zu vermeiden. Auch außerhalb der Ruhezeit ist ruhestörender Lärm zu unterlassen. Der Geräuschpegel vom angemieteten Stellplatz darf von den umliegenden Stellplätzen nicht als störend empfunden
werden. Wer gegen die Bestimmungen der Platzruhe in grober Weise verstößt, muss mit einem sofortigen Platzverweis rechnen.
12. Für offene Feuer ist nur die hierfür vorgesehene Feuerstelle (Grillplatz) zu benutzen. Bei Bedarf ist dies beim Betreiber anzumelden. Alle Feuer sind spätestens 24.00 Fuhr zu löschen. Grillen ist auf der eigenen Stellfläche sowie auf dem Grillplatz erlaubt. Glut und Feuer sind ständig zu beaufsichtigen. Der Grillende übernimmt die volle Haftung für eintretende Schäden. Der Ferienparkbetreiber kann bei erhöhter Waldbrandstufe ein Grill- und Feuerverbot aussprechen.
13. Um unnötige Lärmbelästigung zu vermeiden, bitten wir Sie, für Ballspiele die empfohlenen Flächen zu nutzen. Für Kinder steht der ausgewiesene Spielplatz zur Verfügung. Das Ausheben von Sandgruben auf dem Platzgelände ist verboten. Eltern haften für die Einhaltung dieser Reglungen durch ihre Kinder.
14. Der Stellplatz ist von jedem Campinggast bei seiner Abreise wieder vollständig in Ordnung zu bringen. Notwendige Nachräumungen werden dem Gast in Rechnung gestellt. Der Platz ist am Tag der Abreise spätestens bis 11.00 Uhr zu verlassen, andernfalls muss eine weitere Tagesgebühr erhoben werden.
15. Jeder Nutzer des Ferienparks ist verpflichtet, auf Verlagen eine gültige Gasprüfung seiner Anlage nachzuweisen.
16. Der Ferienpark ist Erholungssuchenden vorbehalten. Die Ausübung eines Gewerbes auf oder vor dem Ferienpark sowie Schaustellungen auf dem Platz bedürfen grundsätzlich einer gesonderten Genehmigung durch den Betreiber. Darüber hinaus sind die Ausübung bzw. öffentliche Darstellung parteilicher Interessen in Ferienpark grundsätzlich untersagt.
17. Angemietet Objekte sind grundsätzlich in dem Zusatz zurückzugeben wie sie übernommen wurden. Für entstandene oder verursachte Schäden haftet Mieter. Der Vermieter ist berechtigt, bis zur Schadenregulierung eine Kaution bis 10000,- € zu erheben.
18. Der Betreiber und deren Mitarbeiter sind in Ausübung des Hausrechtes ermächtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung des Ferienareals und im Interesse der Gäste erscheint.
19. Buchungen bzw. Reservierungen nehmen wir jederzeit entgegen, bei Buchungsstornierungen verbleibt die Reservierungsanzahl beim Ferienpark, es können lt. AGB`s auch gesonderte Stornierungsgebühren erhoben werden.
20. Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular wird diese Ferienparkordnung in allen Punkten akzeptiert.
Gültig ab 05.02.2010
Betreiber: Jens W. Bohge